In einer klinischen Studie zeigte sich, dass Ärzte wesentlich häufiger vom Vorliegen einer tiefen Beinvenenthrombose ausgehen, als das diese tatsächlichen vorliegt. Die Gründe dafür liegen v.a. in den eher unspezifischen Symptomen. Patienten beklagen oft Schwere bzw. Spannungsgefühle in den Beinen oder eine Schwellung. Diese Beschwerden können bei vielen unterschiedlichen Erkrankungen in gleicher Kombination auftreten. Folglich erfordert die hausärztliche Diagnostik ein strukturiertes Vorgehen:
Zunächst ermittelt der Hausarzt die Wahrscheinlichkeit mittels des sog. Wells-Scores. Dieser ermöglicht unter Berücksichtigung obiger Risikofaktoren die Berechnung einer Eintrittswahrscheinlichkeit:
- Liegt eine aktive Krebserkrankung vor?
- Operation oder längere Ruhigstellung des Beins?
- Bettruhe länger als 3 Tage oder OP in den letzten 3 Monaten?
- Druckschmerz im Verlauf der tiefen Venen?
- Schwellung des gesamten Beins?
- Umfang des betroffenen Beins größer 3 cm im Vergleich zur Gegenseite?
- Einseitiges Ödem
- Hervortreten der oberflächlichen Venen?
- Frühere Thrombose oder Embolie?
Vom Wells-Score existieren verschiedene Versionen. Von der Anzahl positiv beantworteter Fragen hängt das weitere ärztliche Vorgehen ab:
Falls nur eine oder keine der o.g. Fragen zutrifft, können die D-Dimere, also Gerinnungsspaltprodukte im Blut, bestimmt werden. Sind diese nicht erhöht, ist eine Thrombose unwahrscheinlich und erfordert keine weitere Abklärung. Können zwei oder mehr Punkte bejaht werden, so liegt die Wahrscheinlichkeit bereits bei mindestens 55%. In diesem Fall sollte direkt eine Kompressionssonographie der Beine durchgeführt werden. Nicht alle Thromben sind im Ultraschall direkt erkennbar. Der Arzt komprimiert deshalb zusätzlich mit dem Schallkopf die Vene. Ist diese durch einen Thrombus verschlossen, lässt sie sich nicht zusammendrücken. Manche Thromben sind anfangs zu klein, um sonographisch aufgespürt zu werden. Die aktuellen Leitlinien empfehlen deshalb eine Verlaufskontrolle innerhalb einer Woche, um wachsende Thromben nachzuweisen.